Beschlussvorlage - 36/BV/108/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeindevertretung Tützpatz möchte der öffentlichen Straße des Flurstückes 46/3 der

Flur 3, Gemarkung Tützpatz den Straßennamen „Am Gutshof“ geben.

Das Grundstück ist im Eigentum des Landes M-V, Straßenbauverwaltung. Hierfür wurde der Antrag auf Übertragung auf die Gemeinde gestellt und zustimmend beantwortet. Der Antrag auf Grundbuchberichtigung wurde beim Amtsgericht Neubrandenburg-Grundbuchamt-, gestellt.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt, die öffentliche Straße des Flurstückes 46/3 der Flur 3 Gemarkung Tützpatz, „Am Gutshof“ zu nennen.

 

 

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Anlagen

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