Beschlussvorlage - 36/BV/105/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Tützpatz für das Haushaltsjahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Hauptausschuss der Gemeinde Tützpatz
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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19.04.2016
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplanordentliche Erträge auf 797.958 € ordentliche Aufwendungen auf 1.026.998 €
Entnahmen aus Rücklagen 229.040 €
- im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf 788 985 € ordentliche Auszahlungen auf 960.785 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.050 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 39.000 € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 258.360 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 54.610 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 208.360 €
Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 1,75 VzÄ ausgewiesen.
Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A300 v.H.
Grundsteuer B350 v.H. Gewerbesteuer 320 v.H.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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