Beschlussvorlage - 37/BV/167/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Wolde
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Entscheidung
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13.04.2016
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wolde hat im Dezember 2014 von der Gaststätte Reinberg eine Spende in Höhe von 100 € für den Kindergarten erhalten.
Im Jahr 2015 sind für das Erntefest in Wolde 150 € vom Gasthaus „Taun Spiecker“ eingegangen.
Für den Kindergarten „Bambi“ Wolde wurden 100 € vom Gasthaus „Taun Spiecker und 300 € vom Kulturverein Zukunft Gemeinde Wolde e.V. gespendet.
Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung soweit durch Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.
Nach § 5 Abs.7 entscheidet der Bürgermeister bei Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 Abs.4 KV M-V unterhalb der Wertgrenze von 100 €. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt folgende Spenden an:
2014: 100 € von der Gaststätte Reinberg für den Kindergarten „Bambi“
2015: 150 € vom Gasthaus „Taun Spiecker“ für das Erntefest Wolde
2015: 100 € vom Gasthaus „Taun Spiecker“ für den Kindergarten „Bambi“ Wolde
2015: 300 € vom Kulturverein Zukunft Gemeinde Wolde e.V. für den Kindergarten Wolde
