Beschlussvorlage - 37/BV/167/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Wolde hat im Dezember 2014 von der Gaststätte Reinberg eine Spende in Höhe von 100 € für den Kindergarten erhalten.

Im Jahr 2015 sind für das Erntefest in Wolde 150 € vom Gasthaus „Taun Spiecker“ eingegangen.

Für den Kindergarten „Bambi“ Wolde wurden 100 € vom Gasthaus „Taun Spiecker und 300 € vom Kulturverein Zukunft Gemeinde Wolde e.V. gespendet.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern  (KV M-V) dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung soweit durch Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

 

Nach § 5 Abs.7 entscheidet der Bürgermeister bei Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 Abs.4 KV M-V unterhalb der Wertgrenze von 100 €. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.  

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt folgende Spenden an:

   2014: 100 € von der Gaststätte Reinberg für den Kindergarten „Bambi“

 

   2015: 150 € vom Gasthaus „Taun Spiecker“ für das Erntefest Wolde

   2015: 100 € vom Gasthaus „Taun Spiecker“ für den Kindergarten „Bambi“ Wolde

   2015: 300 € vom Kulturverein Zukunft Gemeinde Wolde e.V. für den Kindergarten Wolde

 

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