Beschlussvorlage - 39/BV/168/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Da die zurzeit gültige Hundesteuersatzung aus dem Jahr 1998 ist, macht sich eine Überarbeitung erforderlich. In der neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Groß Teetzleben            werden die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung einer Hundesteuer angepasst.

 

Im § 4 der neuen Satzung werden der Steuersatz für den

1. Hund von 25,56 € auf 30,00 €, für den

2. Hund von 40,90 € auf 45,00 € und für den

3. und jeden weiteren Hund von 66,47 € auf 70,00 € festgesetzt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt die Hundesteuersatzung mit Wirkung ab dem 01.01.2016.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...