Beschlussvorlage - 37/BV/169/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom

13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Mit der Haushaltssatzung werden

-          im Ergebnisplanordentliche Erträge auf1.143.709 €                            ordentliche Aufwendungen auf                                          1.023.105 €

Einstellung in Rücklagen   120.604 €

-          im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf1.133.295 €                                          ordentliche Auszahlungen auf                                             964.665 €                                          Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                               156.740 €                                          Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                               166.850 €                                          Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                            0 €                                          Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                 158.520 €

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf   297.800 €

 

Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 5,25 VzÄ ausgewiesen.

 

Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A     300 v.H.

Grundsteuer B     360 v.H.                                                                                    Gewerbesteuer                                               325 v.H.

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Anlagen

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