Beschlussvorlage - 37/BV/169/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Wolde für das Haushaltsjahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Wolde
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Entscheidung
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13.04.2016
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplanordentliche Erträge auf1.143.709 € ordentliche Aufwendungen auf 1.023.105 €
Einstellung in Rücklagen 120.604 €
- im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf1.133.295 € ordentliche Auszahlungen auf 964.665 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 156.740 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 166.850 € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 158.520 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 297.800 €
Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 5,25 VzÄ ausgewiesen.
Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A 300 v.H.
Grundsteuer B 360 v.H. Gewerbesteuer 325 v.H.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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