Beschlussvorlage - 40/BV/151/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom

13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Mit der Haushaltssatzung werden

-          im Ergebnisplanordentliche Erträge auf829.013 €                            ordentliche Aufwendungen auf                                          903.727 €

Entnahmen aus Rücklagen  74.714 €

-          im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf817.940 €                                          ordentliche Auszahlungen auf                                          854.665 €                                          Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                              39.640 €                                          Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                              24.350 €                                          Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                50.035 €                                          Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                28.600 €

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf  81.434 €

 

Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A  300 v.H.

Grundsteuer B  300 v.H.                                                                                    Gewerbesteuer                                            300 v.H.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...