Beschlussvorlage - 40/BV/151/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Breesen für das Haushaltsjahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Breesen
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Entscheidung
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30.03.2016
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplanordentliche Erträge auf829.013 € ordentliche Aufwendungen auf 903.727 €
Entnahmen aus Rücklagen 74.714 €
- im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf817.940 € ordentliche Auszahlungen auf 854.665 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 39.640 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 24.350 € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 50.035 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 28.600 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 81.434 €
Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A 300 v.H.
Grundsteuer B 300 v.H. Gewerbesteuer 300 v.H.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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524,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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