Empfehlungsvorlage - 06/EV/161/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit Schreiben vom 29.02.2016 informiert das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Kostenbeteiligung  an der Kindertagesförderung ab dem 01.05.2016 (Höhe der Landes- und Kreismittel).

 

Da sich die Landes- und Kreismittel ab Mai 2016 geringfügig erhöhen, ist es erforderlich, eine 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Grapzow über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte Grapzow zum 01.05.2016 zu erlassen.

Gemäß § 20 in Verbindung mit § 21 Abs.1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (KiföG M-V) sind die nach Abzug der Landes- und Kreismittel verbleibenden Platzkosten in Höhe von mindestens 50% durch die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zu tragen.

Der Restbetrag ist der Elternbeitrag.

 

Elternbeitrag z.Z.

ganztagsTeilzeithalbtags

 

Krippe209,04 €125,42 €83,62 €

Kindergarten139,92 €  83,95 €55,96 €

Hort     119,39 €  71,63 €

 

Elternbeitrag ab 01.05.2016

 

ganztagsTeilzeithalbtags

 

Krippe204,53 €122,72 €81,81 €

Kindergarten136,63 €  81,98 €54,65 €

Hort117,28 €  70,36 €

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Grapzow über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte Grapzow.

 

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Anlagen

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