Beschlussvorlage - 06/BV/160/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Grapzow für das Haushaltsjahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Monika Ostwald
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeinde Grapzow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grapzow
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Entscheidung
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22.03.2016
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 905.916 EUR
ordentliche Aufwendungen auf 845.185 EUR
Einstellungen in die Rücklagen auf 60.731 EUR
im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 866.105 EUR
ordentliche Auszahlungen auf 727.026 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 157.185 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 185.660 EUR
Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit 0 EUR
Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf 110.604 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird
gemäß § 53 (3) Kommunalverfassung M-V auf 86.400 EUR
festgesetzt.
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 300 v.H.
Grundsteuer B 300 v.H.
Gewerbesteuer 350 v.H.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,5 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,8 kB
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51,1 kB
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7,4 MB
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108,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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149,9 kB
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