Beschlussvorlage - 01/BV/524/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 64 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) ist für Städtebauliches Sondervermögen eine Sonderrechnung zu führen. Für Sonderrechnungen gelten gem. § 64 Abs. 4 KV M-V die Haushaltsgrundsätze nach den Vorschriften des 4. Abschnittes KV M-V.

Mit der Umstellung auf das doppische Rechnungswesen zum Stichtag 01.01.2012 sind nach §§ 2 ff Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz (KomDoppikEG M-V) die Vorschriften des KomDoppikEG M-V sinngemäß für das Städtebauliche Sondervermögen anzuwenden. Damit ist die Stadt Altentreptow verpflichtet, zu Beginn des ersten doppischen Haushaltsjahres auch für das Städtebauliche Sondervermögen eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

 

Die Gliederungsvorschriften der Bilanz entsprechen den Leitfäden Städtebauliches Sondervermögen vom Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Bewertungsrichtlinie für die Gemeinden des Amtes „Treptower Tollensewinkel“ zusammengestellt.

 

Die Eröffnungsbilanz Städtebauliches Sondervermögen der Stadt Altentreptow zum 01.01.2012 ist mit Anhang als Anlage beigefügt.

 

Die festzustellende Eröffnungsbilanz weist eine Bilanzsumme von 561.601,68 € aus.

 

Die Aktivseite der Bilanz gliedert sich in folgende Positionen:

Anlagevermögen

334.957,58 €

Umlaufvermögen

226.644,10

 

Die Passivseite der Bilanz gliedert sich in folgende Positionen:

Eigenkapital

94.975,12 €

Sonderposten

436.413,92 €

Verbindlichkeiten

30.212,64 €

 

Die Prüfung der Eröffnungsbilanz ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalprüfungsgesetz M-V (KPG M-V) Gegenstand der örtlichen Prüfung, die nach § 1 Abs. 4 KPG M-V durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchzuführen ist. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz eines externen Dritten, der NKHR – Beratung Rostock, bedient.

Zu prüfen ist, ob das Vermögen und die Schulden des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Altentreptow vollständig und richtig ausgewiesen sind. Das Ergebnis der Prüfung durch die NKHR – Beratung Rostock ist im Prüfbericht zur Eröffnungsbilanz als Anlage beigefügt.

 

Mit dem Beschluss wird die Eröffnungsbilanz Grundlage für die weitere Haushaltsführung der Stadt Altentreptow.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Eröffnungsbilanz Städtebauliches Sondervermögen der Stadt Altentreptow zum 01.01.2012 wird mit den im Anhang dargestellten Bewertungsgrundlagen unter Kenntnisnahme des Prüfberichtes der NKHR – Beratung Rostock festgestellt.

 

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Anlagen

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