Beschlussvorlage - 03/BV/097/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Siehe Vorlage Nr. 18 an den Bürgermeister der Gemeinde Bartow vom 25.11.2015.

Die Entscheidung des Bürgermeisters ist als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 39 (3) der Kommunalverfassung M-V zu werten.

Die Dringlichkeitsentscheidung war notwendig, da der Termin für die Umschuldung der 31.12.2015 war und bis zu diesem Termin keine Gemeindevertretersitzung mehr vorgesehen war. Hätte der Bürgermeister die Entscheidung nicht getroffen, wäre das Darlehen mit einer Restsumme von 556.875,72 € am 31.12.15 zur Rückzahlung fällig geworden.

Die Konditionsabfrage für den Kapitaldienst konnte an diesem Tag für insgesamt 4 Gemeinden erfolgen, so dass eine Paketabfrage gestartet wurde. Durch die entsprechend höhere Umschuldungssumme konnten günstigere Konditionen ausgehandelt werden

 

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 25.11.2015 gemäß § 39 (3) M-V zur Darlehensumschuldung bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin mit einer 10-jährigen Zinsbindung und einem Zinssatz von 0,96 %.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Vorlage Nr. 18 an den Bürgermeister

 

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Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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