Beschlussvorlage - 31/BV/120/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Breitbandausbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Altenhagen
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Entscheidung
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07.03.2016
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Im November 2015 wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Förderrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaues“ in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Ziel ist flächendeckend mind. 50Mbit/s bis 2018.
Gegenwärtig werden zwischen den Landkreisen, vertreten durch den Kreisbeauftragten für Breitbandausbau, Herrn Fritz und dem Breitbandkompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch Herrn Holter die Pilotprojekte für den 1. Aufruf des Breitbandförderprogramms zur Antragstellung vorbereitet. Die Antragsfrist endet am 31.01.2016.
Die Gemeinden Tützpatz, Altenhagen, Kriesow, Röckwitz, Pripsleben und Wildberg des Amtes Treptower Tollensewinkel bilden mit den Gemeinden Rosenow, Ivenack, Jürgenstorf, Knorrendorf, Gülzow, Ritzerow, Grammentin des Amtes Stavenhagen und den Gemeinden Lindenberg, Kenzlin des Amtes Demmin-Land ein Projektgebiet. (siehe Anlage 1 Karte)
Die Bildung möglicher Projektgebiete im Rahmen des Bundesförderprogramms erfolgte unter Berücksichtigung:
- administrativer Grenzen (LK, Amts- und Gemeindegrenzen)
- Investitionsvolumen
- Ergebnisse der Markterkundung 2015 (MEV)
- Clustergrenzen
- Hytas/Opal Gebiete (werden eigenwirtschaftlich von der Dt. Telekom
GmbH überbaut)
- aktuelle Versorgungssituation (Quelle: Breitbandatlas)
Das Investitionsvolumen für dieses Projekt beträgt lt. Gutachten TÜV Rheinland
14,285 Mio €.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Bund übernimmt 50% bzw. 60% bis 70% des Investitionsvolumens (Scoring-Modell). Das Land MV und die Kommunen müssen kofinanzieren. 10 % kommunaler Eigenanteil ist lt. Förderrichtlinie zu erbringen. Gegenwärtig wird noch beraten, ob eine Förderung dieses 10-prozentigen Anteils durch das Land MV möglich ist.
Der kommunale Eigenanteil soll entsprechend der Anzahl der angeschlossenen Haushalte und Gewerbebetriebe auf die beteiligten Gemeinden im Projektgebiet umgelegt werden. Dies entspricht gegenwärtig einer Beteiligungsquote von 388,67 €/pro angeschlossen Haushalt.
Nachfolgend ergeben sich vorläufige Eigenanteile:
Altenhagen (130 HH)= 50.527,10 €
Pripsleben (136 HH)= 52.859,12 €
Röckwitz (144 HH)= 55.968,48 €
Tützpatz (295 HH)= 114.657,65 €
Wildberg (307 HH)= 119.321,69 €
Kriesow (158 HH)= 61.409,86 €
Nur bei einer 100% Förderung entstehen den beteiligten Kommunen keine investiven Auszahlungen.
Die Modalitäten der Durchführung des Projektes sind in einem Kooperationsvertrag zwischen den beteiligten Kommunen zu regeln.
Das Breitbandkompetenzzentrum MV wird für das Projektgebiet Treptower Tollensewinkel – Amt Stavenhagen - Amt Demminer Land ein Interessenbekundungsverfahren für die Fördermodelle „Wirtschaftslückenförderung“ oder „Betreibermodell“ durchführen.
Erst im Zuge des Interessenbekundungsverfahrens kann eine konkrete Investitionssumme ermittelt werden. Das Ergebnis soll Mitte Januar vorliegen.
Für die Antragstellung bis zum 31.01.2016, ist im Vorab ein Beschluss der beteiligten Gemeinden zum Breitbandausbau und zum Abschluss eines Kooperationsvertrages erforderlich - vorbehaltlich der Förderung durch Bund und Land!
Die Gemeindevertretung wird über den weiteren Verlauf stetig informiert.
2. Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Altenhagen erteilt der Verwaltung den Auftrag, für den Breitbandausbau im Rahmen des Projektgebietes Treptower Tollensewinkel – Amt Stavenhagen - Amt Demminer Land entsprechend der Förderrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaues“ des Bundes einen Antrag auf Förderung zu stellen und einen Kooperationsvertrag mit den beteiligten Kommunen vorzubereiten.
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Investitionssumme für das Projekt und der kommunale Eigenanteil ermittelt wurden, die Fördermittelbescheide vorliegen und die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils gesichert ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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861,9 kB
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