Beschlussvorlage - 03/BV/100/2016
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Abschnittsbildung für den Ausbau Kreisstraße DM 30 Abschnitt L 35 bis Pritzenow, 1.BA + 2. BA
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefan Mann
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bartow
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Entscheidung
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18.03.2016
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und die Gemeinde Bartow führen gemeinsam die Baumaßnahme „Ausbau Kreisstraße DM 30 Abschnitt L 35 bis Pritzenow, 1.BA + 2.BA“ durch. Die Gemeinde Bartow ist am 2.BA mit dem Gehweg und der Straßenbeleuchtung beteiligt. Die Baumaßnahme ist planmäßig in den Haushaltsplan 2016 aufgenommen. Die Grundstückseigentümer werden auf der Informationsveranstaltung am 25.02.2016 im Gemeindehaus Bartow zur Bauausführung informiert.
Nach § 8 Abs.1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg – Vorpommern (KAG M-V) und der Satzung der Gemeinde Bartow über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung und den Ausbau von Straßen und Wegen vom 01.08.2003 (Straßenausbaubeitragssatzung) ist als „Anlage“ im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechts die öffentliche Straße in ihrer gesamten Ausdehnung zu verstehen. Sofern sich die beitragsfähigen Ausbaumaßnahmen an dieser Straße nur auf bestimmte Abschnitte einer Teileinrichtung beziehen, setzt eine Beitragserhebung für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Pritzenow einen Abschnittsbildungsbeschluss voraus. Der zu bildende Abschnitt wird durch Bauanfang und Bauende der Ausbaumaßnahme Ortsdurchfahrt Pritzenow vorgegeben.
Im Ergebnis des zu fassenden Abschnittsbildungsbeschlusses können die Kosten für die Erneuerung der Straßenentwässerung, des Gehweges und der Straßenbeleuchtung anteilig auf die Eigentümer umgelegt werden, die in dem gebildeten Abschnitt ein Grundstück haben. Der Abschnitt beginnt bei Hausnummer 1 in Pritzenow und das Bauende der Baumaßnahme schließt mit der Einfahrt zum Kuhstall/ehem. FFW-Haus ab. (siehe Lageplan)
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow beschließt, die noch im Jahr 2016 zu realisierende Ausbaumaßnahme Ortsdurchfahrt Pritzenow einschließlich Nebenanlagen auf dem Wege der Abschnittsbildung abzurechnen. Davon erfasst ist der Bau des Gehweges in Betonpflaster grau, die Betonborde und die Straßenbeleuchtung. Der Abschnitt beginnt bei Hausnummer 1 in Pritzenow und das Bauende der Baumaßnahme schließt mit der Einfahrt zum Kuhstall/ehem. FFW-Haus ab. (siehe Lageplan)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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