Beschlussvorlage - 01/BV/507/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

 

Der Landwirtschaftsbetrieb Rienitz hat im Januar 2016 einen Spendenscheck über 2.000 € an die Verwaltung übergeben. Die Mittel sollen für die Kinder- und Jugendarbeit bzw. die Förderung von Kunst und Kultur (Bibliothek) eingesetzt werden.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Gemäß § 5 Abs.11 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis 1.000 €. Da der gespendete Betrag darüber liegt, muss die Stadtvertretung die Spende annehmen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt, die Spende des Landwirtschaftsbetriebs Rienitz in Höhe von 2.000 € für die Kinder- und Jugendarbeit bzw. die Förderung von Kunst und Kultur (Bibliothek) anzunehmen.

 

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