Beschlussvorlage - 01/BV/507/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Altentreptow
|
Entscheidung
|
|
|
05.04.2016
|
Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Der Landwirtschaftsbetrieb Rienitz hat im Januar 2016 einen Spendenscheck über 2.000 € an die Verwaltung übergeben. Die Mittel sollen für die Kinder- und Jugendarbeit bzw. die Förderung von Kunst und Kultur (Bibliothek) eingesetzt werden.
Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.
Gemäß § 5 Abs.11 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis 1.000 €. Da der gespendete Betrag darüber liegt, muss die Stadtvertretung die Spende annehmen.
