Beschlussvorlage - 12/BV/133/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Gültz für das Haushaltsjahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Monika Ostwald
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Hauptausschuss der Gemeinde Gültz
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gültz
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Entscheidung
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20.01.2016
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22(3) Ziffer 8 der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 677.656 EUR
ordentliche Aufwendungen auf 854.367 EUR
Entnahmen aus Rücklagen auf 15.540 EUR
im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 679.760 EUR
ordentliche Auszahlungen auf 791.785 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 8.100 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 700 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 120.325 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 15.700 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird
gemäß § 53 (3) Kommunalverfassung M-V auf 265.700 EUR
festgesetzt.
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 400 v.H.
Grundsteuer B 400 v.H.
Gewerbesteuer 400 v.H.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 5,12 Vollzeitäquivalente (VZÄ).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,4 kB
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(wie Dokument)
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120 kB
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(wie Dokument)
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22,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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486,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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7,6 MB
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