Beschlussvorlage - 40/BV/147/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Da die zurzeit gültige Hundesteuersatzung aus dem Jahr 1998 ist, macht sich eine Überarbeitung erforderlich. In der neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde werden die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung einer Hundesteuer angepasst.

 

Im § 4 der neuen Satzung wird der Steuersatz für den

1. Hund von 25,56 € auf 30,00 €, für den

2. Hund von 38,35 € auf 50,00 € und für den

3. und jeden weiteren Hund von 63,91 € auf 70,00 € festgesetzt.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Breesen beschließt die Hundesteuersatzung mit Wirkung ab dem 01.01.2016.

 

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Anlagen

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