Beschlussvorlage - 12/BV/132/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Altenhagen hat mit Schreiben vom 02.09.2015 mitgeteilt, dass die Abgabepreise für Mittagessen aus der Küche Altenhagen ab 01.10.2015 um 0,30 € pro Portion erhöht werden.

 

Die Kalkulation des Preises, den die Eltern zahlen, setzt sich aus dem Abgabepreis der Küche Altenhagen und den Kosten für die Ausgabe in der Kita zusammen.

 

Die Bürgermeisterin bat die Verwaltung, den Preis für Mittagessen neu zu kalkulieren. Zur Zeit zahlen die Eltern für ein Mittagessen KK/KG 2,35 € und für Hortkinder 2,65 €.

Der neu kalkulierte Preis mit Berücksichtigung der tatsächlich gegessenen Portionen (Abmeldungen berücksichtigt) beträgt für KK/KG 2,79 € bzw. 3,09 € für Hortkinder. 

 

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 28.10.2015 empfohlen, ab 01.11.2015 den Preis für ein Mittagessen um 0,30 € anzuheben.

Zu zahlen wären dann für KK/KG: 2,65 € und für Hortkinder 2,95 €.

Eine Kostendeckung wird damit nicht erreicht. 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Gültz beschließt, dass ab 01.11.2015 für das Mittagessen in der Kindertagesstätte Gültz folgende Beträge zu zahlen sind:

 

KK/KG:    2,65 €

Hort:         2,95 €

 

Die Preise für Frühstück und Vesper werden nicht angehoben.

 

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