Beschlussvorlage - 12/BV/130/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die 1 Mal 1 Stiftung gGmbH, Parkallee 117, 28355 Bremen hat im Haushaltsjahr 2014 Sachspenden im Wert von 450,56 € an den Kindergarten „Die kleinen Raupen“ Gültz übergeben. Es handelt sich dabei um Spielzeug und Fahrzeuge für den Außenbereich.

Frau Madlen Ostwald hat für den Kindertag in Gültz im Haushaltsjahr 2015 50 € gespendet.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Gültz muss die Spende durch die Gemeindevertretung angenommen werden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung Gültz beschließt, die Sachspende der 1 Mal 1 Stiftung gGmbH aus 28355 Bremen, Parkallee 117 in Höhe von 450,56 € für den Kindergarten Gültz im Haushaltsjahr 2014 und die Spende der Frau Madlen Ostwald für den Kindertag in Gültz in Höhe von 50 € im Haushaltsjahr 2015 anzunehmen.

 

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