Beschlussvorlage - 01/BV/489/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 hat die Stadt für das städtebauliche Sondervermögen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt für das städtebauliche Sondervermögen voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

- im Ergebnishaushalt

ordentliche Erträge auf 138.975 €

ordentliche Aufwendungen auf 138.975 €

- im Finanzhaushalt

ordentliche Einzahlungen auf138.975 €

ordentliche Auszahlungen auf 135.475 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 556.660 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 314.225 €

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 13.600 €

 

Anlage: Haushaltssatzung

 

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Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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