Beschlussvorlage - 01/BV/489/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2016 des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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17.11.2015
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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18.11.2015
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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15.12.2015
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 hat die Stadt für das städtebauliche Sondervermögen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt für das städtebauliche Sondervermögen voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnishaushalt
ordentliche Erträge auf 138.975 €
ordentliche Aufwendungen auf 138.975 €
- im Finanzhaushalt
ordentliche Einzahlungen auf138.975 €
ordentliche Auszahlungen auf 135.475 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 556.660 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 314.225 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 13.600 €
Anlage: Haushaltssatzung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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