Beschlussvorlage - 01/BV/488/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2016 der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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17.11.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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18.11.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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19.11.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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15.12.2015
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnishaushalt
ordentliche Erträge auf 12.617.345 €
ordentliche Aufwendungen auf 13.702.470 €
Entnahme aus Rücklagen auf - 1.085.125 €
- im Finanzhaushalt
ordentliche Einzahlungen auf 12.245.220 €
ordentliche Auszahlungen auf 12.669.490 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.156.750 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.829.665 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.480.685 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 383.500 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 1.221.000 €
Als Hebesätze werden beschlossen:
Grundsteuer A 350 v.H.
Grundsteuer B 350 v.H.
Gewerbesteuer 330 v.H.
Mit der Haushaltssatzung werden 90,255 Vollzeitäquivalente gemäß Stellenplan beschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1.021,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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13 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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5
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(wie Dokument)
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957,4 kB
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