Beschlussvorlage - 01/BV/488/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

- im Ergebnishaushalt

ordentliche Erträge auf 12.617.345 €

ordentliche Aufwendungen auf 13.702.470 €

Entnahme aus Rücklagen auf  - 1.085.125 €

- im Finanzhaushalt

ordentliche Einzahlungen auf   12.245.220 €

ordentliche Auszahlungen auf   12.669.490 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf     4.156.750 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                           4.829.665 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                        1.480.685 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                          383.500 €

festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 1.221.000 €

 

Als Hebesätze werden beschlossen:

Grundsteuer A 350 v.H.

Grundsteuer B 350 v.H.

Gewerbesteuer 330 v.H.

 

Mit der Haushaltssatzung werden 90,255 Vollzeitäquivalente gemäß Stellenplan beschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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