Beschlussvorlage - 01/BV/490/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Da die zurzeit gültige Hundesteuersatzung aus dem Jahr 2001 ist, macht sich eine Überarbeitung erforderlich. In der neuen Hundesteuersatzung der Stadt Altentreptow werden die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung einer Hundesteuer angepasst.

Im § 4 der neuen Satzung werden der Steuersatz für den

1. Hund von 30,00 € auf 50,00 €, für den

2. Hund von 40,00 € auf 60,00 € und für den

3. und jeden weiteren Hund von 50,00 € auf 70,00 € festgesetzt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Hundesteuersatzung mit Wirkung ab dem 01.01.2016.

 

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Anlagen

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