Mitteilungsvorlage - 01/MV/491/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Herr Meißner (Baukonzept Neubrandenburg) erläuterte den Ausschussmitgliedern in der letzten Ausschusssitzung vom 2.9.2015 den Entwurf: Errichtung eines naturnahen Kleingewässers.

Hierzu mussten noch weitere Untersuchungen durchgeführt werden- hier das  Baugrundgutachten.

Die Ausschussmitglieder sprachen sich für eine Weiterführung der benötigten Untersuchungen aus.

Im Ergebnis der durchgeführten Baugrunduntersuchung und darauf resultierender Prüfung auf Machbarkeit lässt sich folgendes Ergebnis zusammenfassen:

 

  1. Bauliche Machbarkeit zur Umsetzung der Maßnahme:
    1. Aufgrund der vorgefundenen Bodenverhältnisse ist es möglich die geplante Maßnahme im Nassbaggerverfahren durchzuführen. Dies erspart umfangreiche Wasserhaltungsmaßnahmen.
    2. Durch die vorgefundenen moorigen Bodenschichten in einer Mächtigkeit von ca. 2,50 m unter geplanter Wasserspiegelhöhe wird bei Durchführung der Baggerarbeiten ein Anschnitt der unter der moorigen Schicht sich befindlichen Sande erreicht, sodass sich in diesem Bereich eine stabile Beckensohle ausbilden wird.
    3. Im Bereich der Flachwasserzone ist es möglich durch ein ca. 0,5m starkes Kiessandpolsters den verbleibenden Torf abzudecken und so eine sich über die Dauer verfestigende Beckensohle zu erhalten (siehe Schnitt Baugrundmodell). Dies hat den Vorteil, dass ein kompletter Aushub der Torfschicht im Flachwasserbereich entfallen kann, was die Baukosten auch positiv beeinflussen wird.
    4. Für den verbleibenden Damm zum Randkanal wird eine ausreichende Stabilität ausgewiesen. Allerdings verweist der Gutachter auf ein begrenztes Tragverhalten aufgrund der moorigen Bodenschichten. Für die Anordnung der Zu- und Abläufe sind mit Blick auf den gewünschten Flachwasserbereich in den weiteren Planungen weitere Konkretisierungen vorzunehmen. Für die Umverlegung des Weges auf den Damm wird empfohlen, diesen aufbauend auf einer Kombimatte (Geovlies und Geogitter) in einer Flachgründung oberhalb der bestehenden humosen Oberbodenschichten mittels einer mind. 30cm starken ungebunden Tragschicht auszuführen.

 

  1. Planungsrechtliche Zulässigkeit
    1. Aufgrund der mit dem LK MSE durchgeführten Standortdiskussion wurde der begutachtete Standort als „Optimal Standort“ eingeschätzt. Bezüglich der weiteren Planungen wurde eine Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt. Um hier eine aufwendige Umweltverträglichkeitsprüfung zu vermeiden, wurde einvernehmlich die Variante der Durchführung eines Bauleitplanverfahrens favorisiert. In diesem Verfahren werden alle Belange der zuständigen Behörden des Landkreises gehört und abgewogen, da gesetzlich auch schon in diesem Verfahren ein Umweltbericht als 2. Teil der Begründung gefordert und deshalb erstellt wird.
    2. Nach derzeitigen Abstimmungen kann der geplante B-Plan aus dem rechtswirksamen F-Plan entwickelt werden. So dass ein parallel zu erfolgendes Änderungsverfahren entfallen kann. Dies ist aber noch abschließend verbindlich durch den zuständigen LK MSE zu bestätigen.

 

 

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