Beschlussvorlage - 01/BV/487/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 Industriegebiet nördlich von Altentreptow in der Gemarkung Klatzow" der Stadt Atentreptow
Beratung und Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Gabriele Oswald
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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18.11.2015
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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15.12.2015
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Mit Beschluss vom 14.07.2015 hat die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Industriegebiet nördlich von Altentreptow in der Gemarkung Klatzow“ der Stadt Altentreptow beschlossen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Die Planentwürfe lagen in der Zeit vom 08.09.2015 bis 09.10.2015 im Amt Treptower Tollensewinkel öffentlich aus. Stellungnahmen von Bürgern sind in dieser Zeit nicht eingegangen.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden.
Entsprechend der Aufstellung eines Bebauungsplans sind die Änderung und Ergänzung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren als Satzung zu beschließen und gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen. Die Zusammenfassende Erklärung entfällt.
Der vorgesehene Abstimmungsmodus einer Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen eine zulässige Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne Stellungnahme ist nicht notwendig. Weder landes- noch bundesrechtliche Regelungen schreiben dies vor.
Nach Bundesrecht ist zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Satzungsbeschluss für das Zustandekommen des Bebauungsplans kein weiterer Beschluss der Gemeinde erforderlich (BVerwG, Urt. V. 25.11.1999). Die Gemeinde hat es in der „Hand“, welchen Abwägungsmodus sie wählt.
Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden, dass eine Blockabstimmung erfolgen kann. Vor der Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages diskutiert werden.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:
1.Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Industriegebiet nördlich von Altentreptow in der Gemarkung Klatzow“ der Stadt Altentreptow im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2015 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2015 gebilligt.
4. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Industriegebiet nördlich von Altentreptow in der Gemarkung Klatzow“ der Stadt Altentreptow ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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134,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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313,4 kB
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