Beschlussvorlage - 01/BV/486/2015
Grunddaten
- Betreff:
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 der Stadt Altentreptow "Sondergebiet Aldi - Verbrauchermarkt" im beschleunigten Verfahren
hier: Aufhebung Satzungsbeschluss sowie erneuter Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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18.11.2015
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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15.12.2015
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Stadt Altentreptow hat in Ihrer Sitzung am 14.07.2015 die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.16 „Sondergebiet Aldi – Verbrauchermarkt“ beschlossen.
Wesentliches Sicherungselement für eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens ist der Durchführungsvertrag, in dem der Vorhabenträger sich zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet und die Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise übernimmt. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan muss im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses ein wirksamer Durchführungsvertrag vorhanden sein. Die Wirksamkeit des Durchführungsvertrages kann nur mit der Unterzeichnung beider Vertragsparteien eintreten.
Beim Fehlen eines wirksamen Durchführungsvertrages ist der durch die Stadt Altentreptow gefasste Satzungsbeschluss schwebend unwirksam. Der hierin liegende Mangel kann in einem ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB behoben werden.
Entsprechend muss der Satzungsbeschluss aufgehoben werden und kann nach Vorliegen des wirksamen Durchführungsvertrages erneut gefasst werden. Die Bekanntmachung der Satzung ist dann mit Bezug auf die neue Beschlussfassung zu wiederholen.
Nun liegt der Durchführungsvertrag in der Fassung vom Mai 2015 mit geringfügigen redaktionellen Änderungen vor und wurde vom Vorhabenträger mit Datum vom 13.10.2015 unterzeichnet. Ein erneuter Beschluss über den Durchführungsvertrag wird nicht erforderlich, weil in die Grundzüge des Vertrages nicht eingegriffen wird.
Das Verfahren kann nun nach den Heilungsvorschriften des § 214 Abs. 4 BauGB fortgeführt werden.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:
- Der Beschluss vom 14.07.2015 (01/BV/435/2015) über die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 „Sondergebiet Aldi - Verbrauchermarkt“ der Stadt Altentreptow wird aufgehoben.
- Die dazu erfolgte Bekanntmachung der Satzung nach § 10 Abs. 3 BauGB ist zurückzunehmen.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.16 „Sondergebiet Aldi - Verbrauchermarkt“ der Stadt Altentreptow im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2015 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2015 gebilligt.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.16 „Sondergebiet Aldi - Verbrauchermarkt“ der Stadt Altentreptow ist ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
- Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung unverzüglich anzupassen. Bei der Berichtigung handelt es sich lediglich um einen redaktionellen Vorgang, auf den mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebauungsplans hinzuweisen ist.
