Beschlussvorlage - 08/BV/131/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Da die zurzeit gültige Hundesteuersatzung aus dem Jahr 1997 ist, macht sich eine Überarbeitung erforderlich. In der neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Golchen werden die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung einer Hundesteuer angepasst.

 

Im § 4 der neuen Satzung wird der Steuersatz für den 1. Hund von 15,00 € auf 20,00 €,

                                                                          für den 2. Hund von 50,00 € auf 55,00 €

                                           für den 3. und jeden weiteren Hund von 55,00 € auf 60,00 € festgesetzt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Golchen beschließt die Hundesteuersatzung mit Wirkung ab dem 01.01.2016.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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