Beschlussvorlage - 39/BV/162/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausleihgebühr Musikanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Groß Teetzleben
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.11.2015
|
Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Groß Teetzleben hat im Jahr 2009 eine Musikanlage im Wert von 5.030,80 € angeschafft. Diese Anlage wird hauptsächlich von der Gemeinde genutzt.
Eine private Nutzung soll möglich sein unter der Voraussetzung, dass ein durch die Gemeinde Groß Teetzleben bestimmter Verantwortlicher die Anlage bedient.
Die Kalkulation für die Nutzung ergibt eine Ausleihgebühr in Höhe von 93,43 €. In der Arbeitsberatung der Gemeindevertretung Groß Teetzleben am 22.10.2015 wurde vorgesehen, für die private Nutzung 50 € zu berechnen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt eine Ausleihgebühr für die Musikanlage der Gemeinde in Höhe von 50 €. Die durch eine schriftliche Vereinbarung geregelte Ausleihe an private Nutzer ist nur möglich, wenn die Bedienung der Anlage durch einen von der Gemeinde bestimmten Verantwortlichen erfolgt.
