Beschlussvorlage - 39/BV/164/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Bei dem laufenden Kreditvertrag mit der DG HYP endet per 30.12.2015 die Zinsbindungsfrist, d.h., die Gemeinde kann den Kredit ablösen oder mit einer zinsgünstigeren Bank umschulden.

Bei dem Kredit handelt es sich um einen Kredit für den Bau des Feuerwehrgebäudes in Groß Teetzleben aus dem Jahr 2000.

Die Restschuld per 30.12.2015 beträgt 29.812,77 €.

Gegenwärtig zahlt die Gemeinde 3,68 v.H. Zinsen und 1,0 v.H. Tilgung, die jährliche Belastung liegt bisher bei 1.585,92 €.

Es wurden 3 Banken angeschrieben, die ihre Angebote am 19.11.2015 unterbreiten sollen.

Folgende Varianten wurden abgefragt:  

Annuitätendarlehen

Zinsbindung:                                          5 bzw. 10 Jahre

Tilgung:                                                        2 v.H. bzw. 3 v.H.

Zahlungsweise:                                          vierteljährlich

 

Die aktuellen Angebote werden zur Gemeindevertretersitzung vorgelegt. 

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Darlehensaufnahme zu Zwecken der Umschuldung in Höhe von 29.812,77 € mit einer Laufzeit von               Jahren und einer Tilgung von               v.H. bei der                                                                       .

 

 

Anlage/n:

 

Die Angebote werden am 19.11.2015 als Tischvorlage übergeben.

 

 

 

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