Beschlussvorlage - 01/BV/480/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluss vom 29.09.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, mit den Interessenten für die Kindertagesstätte Altentreptow: Die Johanniter, Internationaler Bund und der Kreisdiakonischen Kita gGmbH Gespräche zu führen. Diese Gespräche fanden am 15.10.2015 statt. An den Gesprächen nahmen teil: Der Bürgermeister Herr Bartl, Fachbereichsleiterin II/1. Stadträtin Frau Ellgoth und Fachgebietsleiterin zentrale Verwaltung Frau Knebler.

 

Insbesondere ging es in diesen Gesprächen um Details zu den eingereichten Unterlagen der einzelnen Träger in Bezug auf die Forderungen, die die Stadt Altentreptow mit dem Interessenbekundungsverfahren aufgestellt hat.

 

Diese sind:

 

Personal

  • Betriebsübergang 613 a BGB
  • Besitzstandswahrung von 2 Jahren
  • Anerkennung Dienstjahre 
  • Übernahme kommunale Zusatzversorgung

Betreuungszeiten

  • keine generellen Betriebsferien/Schließzeiten

Bewirtschaftung der Einrichtung

  • Kauf der Gebäude mit Grundstücke Westphalstraße 8 und Karl-Liebknecht-Straße 21
  • kein Defizitausgleich im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Unterhaltung der Kita durch die Stadt

Konzeption/Betriebserlaubnis

  • soll sich an den tatsächlichen Bedarfen orientieren
  • Berücksichtigung gesetzlicher  Grundsätze der Kindertagesförderung

 

 

 

 

 

Die Johanniter

 

Der Träger sichert den unbefristeten beschäftigten pädagogischen Fachkräften den Bestandsschutz zu und tritt in die bestehenden Arbeitsverträge ein. Die von den Beschäftigten bei der Stadt anerkannten Beschäftigungszeiten werden als Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Träger anerkannt. Der Träger beteiligt sich auf Antrag des Arbeitnehmers, sofern ein Anspruch nach dem Vermögensbildungsgesetz besteht, mit vermögenswirksamen Leistungen.

 

Es wird eine Besitzstandswahrung von 2 Jahren gewährleistet. Seitens des Trägers wurde angeboten, dass auch eine längere Besitzstandswahrung verhandelbar ist. Die Differenz muss dann aber die Stadt über den städtischen Eigenanteil hinaus finanzieren!

 

Der Träger führt die bestehende Zusatzversorgung bei der Zusatzversorgungskasse M-V weiter.

 

Der Träger erklärt die Bereitschaft, die zum Betrieb der Kita notwendigen Bewirtschafter-verträge zu übernehmen.

 

Der Träger verpflichtet sich zur sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung. Die Stadt hat das Recht, nach rechtzeitiger Ankündigung, alle relevanten Unterlagen beim Träger einzusehen. Ein Defizitausgleich durch die Stadt ist nicht vorgesehen.

 

Der Träger hat seine Bereitschaft erklärt, beide Objekte zu den ermittelten Verkehrswerten nach Einsicht in die Gutachten, zu erwerben. Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, ob der Verkaufspreis lt. Durchführungserlass des Innenministeriums MV zur Kommunalverfassung § 56 Abs. 4 reduziert werden kann, da der Träger die Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben übernimmt, die derzeit der Stadt obliegen und der Stadt dadurch nachweisbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen. Diese Möglichkeit besteht. Es entscheidet die Stadtvertretung, ob und in welcher Höhe ein Nachlass gewährt wird. Der Kaufvertrag muss dann durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden.

 

Für die Nutzung der Räumlichkeiten des Hortes in der Schule am Klosterberg wird eine Miete gezahlt und die Betriebskosten erstattet.

 

Die Öffnungszeiten bleiben unverändert. Sollten die Rahmenbedingungen sich ändern, werden die Öffnungszeiten im Kuratorium neu festgelegt.

 

 

Internationaler  Bund

 

Der Träger sichert die Übernahme des Personals auf der Grundlage der gesetzlichen Personalbemessungszahlen im Land MV und der zum Übergabetermin mit der Kindertagesstätte abgeschlossenen Betreuungsverträge zu. Zu verhandeln wären eventuelle Personalüberhänge! Kosten sind dann durch die Stadt zu finanzieren.

 

Es wird eine Besitzstandswahrung von 2 Jahren gewährleistet. Die von den Beschäftigten bei der Stadt anerkannten Beschäftigungszeiten werden als Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Träger anerkannt. Der Träger führt die bestehende Zusatzversorgung bei der Zusatzversorgungskasse M-V weiter.

 

Der Träger erklärt die Bereitschaft, die zum Betrieb der Kita notwendigen Bewirtschafter-verträge zu übernehmen.

 

Im Vertrag soll eine Option auf Ausgleich eines Defizites vereinbart werden. Der Träger hat hierzu erklärt, dass aufgrund des Kindertagesförderungsgesetzes in Verbindung mit einer entsprechenden Entgeltvereinbarung der Haushalt gegenwärtig ausgeglichen gestaltet werden kann.

 

Grundsätzlich wird die Übernahme der Liegenschaften im Miet- oder Erbbaupachtverhältnis bevorzugt. 

 

Sollte es dennoch durch die Stadtvertretung keine andere Möglichkeit geben und der IB wäre aufgrund seines fachlichen, personellen und ideellen Konzeptes der geeignete Träger, dann ist der IB bereit, die Objekte zu kaufen. Dabei wäre aber die vorherige Prüfung des baulichen Gutachtens maßgebend für die folgenden Kaufverhandlungen.

 

Für die Nutzung der Räumlichkeiten des Hortes in der Schule am Klosterberg wird eine Miete gezahlt und die Betriebskosten erstattet.

 

Eine Schließzeit in den Sommerferien von drei Wochen und zwischen Weihnachten und Neujahr ist angedacht. Für berufstätige Eltern, die keine Möglichkeit der Unterbringung ihrer Kinder in der Sommerzeit haben, wird die Betreuung der Kinder in einer Sommerferiengruppe angeboten. Diese Verfahrensweise hat sich beim IB bewährt.

 

Kreisdiakonische Kita gGmbH

 

Als evangelischer Anbieter wird sich die Struktur am Kirchenjahr ausrichten und aus diesem Hintergrund in den Einrichtungen Angebote erstellt bzw. diese im öffentlichen Raum angeboten.

 

Der Träger sichert die Übernahme des Personals mittels Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB zu. Grundsätzlich ist es verhandelbar, ob eine Besitzstandswahrung von 2 Jahren gewährt wird. Die Übernahme der bestehenden Zusatzversorgung bei der Zusatzversorgungskasse MV soll im Einzelfall geprüft werden, da die Kreisdiakonische Kita gGmbH über eine eigene Zusatzversorgung verfügt. Dies würde jedoch bedeuten, dass die Stadt Altentreptow für jede nicht weiter geführte Zusatzversorgung eine Ablösesumme an die Zusatzversorgungskasse M-V zu leisten hat.

 

Der Träger erklärt die Bereitschaft, die zum Betrieb der Kita notwendigen Bewirtschafter-verträge zu übernehmen.

 

Grundsätzlich wurde die Bereitschaft erklärt, über einen Ankauf der Objekte zu verhandeln. Die Möglichkeit zum Abschluss eines Erbbaupachtvertrages sollte diskutiert werden, da der Erbbaupachtzins über Jahre eine gesicherte Einnahme für die Stadt Altentreptow darstellt. 

 

Für die Nutzung der Räumlichkeiten des Hortes in der Schule am Klosterberg wird eine Miete gezahlt und die Betriebskosten erstattet.

 

Die Öffnungszeiten werden beibehalten. Schließzeiten bzw. Brückentage sind regelbar.

 

Zusammenfassend bleibt festzustellen:

 

Rückblickend auf die vorgenommene Bewertung der Konzeptionen durch die Erzieher sowie dem Wunsch der Elternvertretung nach einem verlässlichen und starken Partner und den o. g. Forderungen seitens der Stadt zum Personalübergang und Ankauf der Immobilien, ist nach umfassender Abwägung aller Tatbestände durch die Verwaltung, nur die Johanniter Unfallhilfe e.V. allen Forderungen uneingeschränkt gerecht geworden. Mit den beiden anderen Interessenten müssen teilweise Kompromisslösungen gefunden werden.

 

In den Gesprächen wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass ein Trägerwechsel unter Einhaltung aller Fristen erst zum 01.01.2017 vollzogen werden kann, da es gegenwärtig noch keinen Beschluss der Stadtvertretung zum Trägerwechsel gibt.

 

Die Verwaltung wurde des Weiteren aufgefordert, den Instandsetzungsstau an den Kita-Gebäuden zu belegen. Hierzu wird Folgendes ausgeführt: 

 

  • Es wurde für beide Kita-Gebäude ein Verkehrswertgutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt, d. h. es liegen aktuelle Verkehrswerte vor. Diese bilden die Verhandlungsgrundlage bei den Gesprächen mit den Trägern.

-          Verkehrswert Objekt Westphalstraße mit Grund und Boden: 236.000 €

-          Verkehrswert Objekt Karl-Liebknecht-Straße mit Grund und Boden: 59.100 €

  • Für den Sanierungsaufwand der Kita „Uns Hüsung“ in der Karl-Liebknecht-Straße liegt eine aktuelle Kostenschätzung vom 02.11.2015 vor.  Der Sanierungsaufwand inklusive Mehrwertsteuer beträgt 297.857 €.

 

Die Verband Kommunaler Arbeitgeber konnte mit den Gewerkschaften ver.di und dbb (Beamtenbund und Tarifunion) am 30. September 2015 einen Tarifabschluss in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst erzielen. Die Entgelte der Erzieherin erhöhen sich rückwirkend ab Juli 2015 um durchschnittlich 4,2 % bzw. 2,8 %. In 2016 werden erneut Tarifverhandlungen aufgenommen.

 

Die Stadt Altentreptow hat 2011 die letzten Entgeltverhandlungen mit dem örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzgl. des Abschlusses einer Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung geführt. Aufgrund der in diesem Zeitraum zweimal angehobenen Personalaufwendungen sowie den gestiegenen Bewirtschaftungs-kosten, ist eine Entgeltverhandlung unumgänglich. Dies bedeutet letztendlich, dass der städtische Eigenanteil und der Elternbeitrag um mindestens 10 % steigen werden.

 

Die Verhandlungen zum Abschluss einer Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung werden gegenwärtig durch die Verwaltung vorbereitet.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Übergabe der Kindertagesstätte mit Hort an die Johanniter Unfallhilfe e. V. zum 01.01.2017. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Überleitungsvertrag und die Kaufverträge für die Gebäude/Liegenschaften zu verhandeln. Der Überleitungsvertrag und die Kaufverträge sind der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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