Beschlussvorlage - 37/BV/160/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Da die zurzeit gültige Hundesteuersatzung aus dem Jahr 2010 ist, macht sich eine Überarbeitung erforderlich. In der neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Wolde werden die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung einer Hundesteuer angepasst.

 

Im § 4 der neuen Satzung werden der Steuersatz für den

1. Hund von 30,00 € auf 45,00 €, für den

2. Hund von 45,00 € auf 60,00 € und für den

3. und jeden weiteren Hund von 45,00 € auf 70,00 € festgesetzt. 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Wolde beschließt die Hundesteuersatzung mit Wirkung ab dem 01.01.2016.

 

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Anlagen

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