Beschlussvorlage - 01/BV/477/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Firma WEB Windenergie Loickenzin Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG, Gültzer Weg 2, 17091 Tützpatz spendet der Stadt Altentreptow einen finanziellen Betrag in Höhe von 45.000 € für  die Sanierung  und den Umbau der historischen, denkmalgeschützten „Alten Apotheke“ in der Oberbaustraße 21 in Altentreptow zu einem Verwaltungsgebäude. 

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Stadtvertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist. Nach § 5 Abs. 11 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow in der gültigen Fassung entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der Hauptausschuss bis zur Höhe von 1.000,00 €.

 

Da die Gesamthöhe der Spende 45.000 € beträgt, hat die Stadtvertretung über die Annahme dieser Spende zu entscheiden.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Annahme der Spende der Firma WEB Windenergie Loickenzin Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG, Gültzer Weg 2, 17091 Tützpatz in Höhe von 45.000 € für die Sanierung und den Umbau der historischen, denkmalgeschützten „Alten Apotheke“ in der Oberbaustraße 21 in Altentreptow zu einem Verwaltungsgebäude.  

Loading...