Beschlussvorlage - 03/BV/092/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Da die zur Zeit gültige Hundesteuersatzung aus dem Jahr 1997 ist, macht sich eine Überarbeitung erforderlich. In der neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Bartow werden die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung einer Hundesteuer dem aktuellen Stand angepasst.

Im § 5 der neuen Satzung wird der Steuersatz für den 1. Hund von 15,00 € auf 20,00 €

                                                                          für den 2. Hund von 31,00 € auf 35,00 €

                                                                          für den 3. Hund von 46,00 € auf 50,00 €

                                                     und für jeden weiteren Hund von 62,00 € auf 70,00 € festgesetzt.

Weitere Änderungen zur bestehenden Satzung werden nicht vorgenommen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die Hundesteuersatzung mit Wirkung ab dem 01.01.2016.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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