Beschlussvorlage - 01/BV/475/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens zum Trägerwechsel für die kommunale Kindertagesstätte der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Claudia Ellgoth
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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29.09.2015
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Sachverhalt
Beschlussvorlage „alt“ 01/BV/467/2015
Der Beschlussvorschlag wurde geändert!!!
- Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertretung Altentreptow erteilte mit Beschluss Nr. 01/BV/402/2015 den Auftrag zur Prüfung eines Trägerwechsels für die kommunale Kindertagesstätte der Stadt Altentreptow. Daraufhin bildete sich eine Arbeitsgruppe, welche sich aus dem Bürgermeister, dem Vorsitzenden des Kultur- und Sozialausschusses, der stellvertretenden Leiterin der Kindertagesstätte Altentreptow, dem Vorsitzenden des Elternrates der Kindertagesstätte Altentreptow, der Fachgebietsleiterin Zentrale Verwaltung und der Fachbereichsleiterin Bau, Ordnung und Soziales zusammensetzt. Die Arbeitsgruppe tagte 3 Mal. Dabei wurde die „Ausschreibung“ zum Interessenbekundungsverfahren gemeinsam erarbeitet, es gab eine erste Auswertung der eingegangenen Unterlagen und zuletzt ein Abstimmungsgespräch in Vorbereitung auf die Ausschusssitzungen und die Stadtvertretersitzung.
Am Interessenbekundungsverfahren haben sich insgesamt 7 Interessenten beteiligt:
Alle Interessenten waren vor Ort und haben sich die örtlichen Gegebenheiten angesehen, die entsprechenden Eckdaten, wie Personalbestand, Bewirtschaftungskosten, Kaufpreise der Objekte, Miete für Hort etc. erhalten und dann ihre Angebote abgegeben.
Die Verwaltung hat für die Kindertagesstätte Altentreptow eine Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgestellt. Diese basiert auf IST-Daten der Jahresabschlüsse 2012 bis 2014.
Anhand der Wirtschaftlichkeitsberechnung lässt sich Nachfolgendes darstellen:
sowie ein steigender Investitionsbedarf im Finanzplanzeitraum bis 2018.
Ein Trägerwechsel, unabhängig davon welcher Träger, führt immer dazu, dass das mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung dargestellte Defizit, welches von der Stadt jährlich zusätzlich zum städtischen Eigenanteil finanziert wird, wegfällt. Das bedeutet, bei einem Trägerwechsel verbleibt im Haushalt der Stadt nur der städtische Eigenanteil (Anteil Wohnsitzgemeinde). Die Entwicklung des städtischen Eigenanteils ist abhängig von der Kinderzahl und den Entgeltverhandlungen mit dem Jugendamt. Bei einem Trägerwechsel sind auch in zukünftigen Haushaltsjahren keine Investitionen an den Objekten erforderlich, da ein Verkauf vorgesehen ist.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, getrennt für alle drei Objekte, wurde als Anlage beigefügt.
Nach gründlicher Auswertung der abgegebenen Angebote, auf der Grundlage der doch sehr hoch angesetzten Bedingungen seitens der Stadt im Interessenbekundungsverfahren, wurden drei Interessenten ermittelt, die den gestellten Anforderungen gerecht werden:
Insbesondere wurde der Thematik Personalübergang, mit den nachfolgenden Bedingungen, eine hohe Priorität eingeräumt:
Eine Gesamtzusammenstellung mit Kurzauswertung der Angebote liegt der Vorlage als Anlage bei.
Weiterhin wurden die durch die stellvertretende Leiterin der Kindertagesstätte Altentreptow gemeinsam mit den Erziehern eingebrachten Bewertungen der Konzeptionen berücksichtigt. Dabei konnte jede Erzieherin für jedes Konzept 0 - 7 Pkt. vergeben.
Die Bewertung, der von den Interessenten eingereichten Konzeptionen durch die Erzieherinnen, ergab nachfolgendes Ergebnis:
In der beigefügten Anlage können Sie die Ergebnisse dieser Bewertung ausführlich nachlesen.
Der Vorsitzende des Elternrates tagte mehrmals mit den Vertretern des Elternrates. Gefordert wurde
Die Stellungnahme des Elternrates ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Auch diese Forderungen wurden bei der Prüfung der Angebote berücksichtigt.
Zusammenfassung Wenngleich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nur überschlägig auf der Basis der Jahresergebnisse 2014 durch die Interessenten erstellt werden konnte, war sich die Arbeitsgruppe darin einig, dass nicht nur die wirtschaftliche Seite sondern auch die Konzeption in Übereinstimmung mit den Vorstellungen aller Beteiligten sowie die Parameter für den Personalübergang im Einklang befinden müssen.
Absicht sollte es sein sicherzustellen, dass die bisherige qualifizierte Arbeit in der Kindertagesstätte fortgesetzt und in enger Abstimmung mit den Erzieherinnen und den Eltern weiter ausgebaut werden kann. Insofern spricht sich die Arbeitsgruppe für „Die Johanniter“ als möglichen neuen Träger aus.
Sollten die Stadtvertreter dieser Empfehlung folgen, wären Verhandlungen zu führen und ein Übergabevertrag vorzubereiten. Erst nach seiner Genehmigung würde die Übertragung vollzogen.
Empfehlung der Ausschüsse Stadt Altentreptow Der Finanzausschuss hat am 01.09.2015 empfohlen, den Beschlussvorschlag wie folgt zu formulieren:
„Die Stadtvertretung erteilt der Verwaltung den Auftrag, mit den Johannitern, der Kreisdiakonischen Kita gGmbH und dem Internationalen Bund Verhandlungen aufzunehmen.“
Im Sozialausschuss am 03.09.2015 wurde dem Beschlussvorschlag sowie ein eingebrachter Änderungsvorschlag aufgrund des Stimmenverhältnisses von 3 Ja-Stimmen und 3 Nein- Stimmen nicht zugestimmt. Demzufolge liegt keine mehrheitliche Empfehlung aus dem Sozialausschuss für die Stadtvertretung vor.
Da über die Frage des Ausschlusses der Öffentlichkeit vor der Behandlung des Tagesordnungspunktes entschieden werden muss, ob die Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit vorliegen oder nicht, bedarf es einer Prognose, ob bei der Beratung der Angelegenheit Aspekte zu erwarten sind, die in den Schutzbereich des § 29 Absatz 5 der Kommunalverfassung fallen.
Lt. der von der Verwaltung vorgenommenen Prognose in Vorbereitung des Finanz- und Sozialausschusses, hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes, war davon auszugehen, dass bei der Beratung Aspekte, wie Personalangelegenheiten im Zusammenhang mit der Kita, Detailfragen zum Geschäftsbereich einzelne Interessenten, Grundstücksangelegenheiten von den Mitgliedern hinterfragt werden, die in den Schutzbereich des § 29 Abs. 5 der Kommunalverfassung fallen.
In beiden Ausschüssen wurde der Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt öffentlich zu behandeln. Diese Anträge wurden von den Ausschussmitgliedern mehrheitlich abgelehnt.
Die Diskussion in den Ausschüssen hat gezeigt, dass eine öffentliche Behandlung in der Stadtvertretung erfolgen kann, da nach den gewonnen Erkenntnissen aus den Ausschusssitzungen zu erwarten ist, dass keine schutzwürdigen Interessen berührt werden. |
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