Beschlussvorlage - 31/BV/114/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Altenhagen vergibt Räumlichkeiten im Bürgerhaus  Philippshof für private Zwecke. Das Nutzungsentgelt beträgt 50 €.

Am 20.06.2005 hat die Gemeindevertretung Altenhagen eine Ordnung zur Benutzung der Räumlichkeiten des Bürgerhauses Philippshof beschlossen. Preise für die Vermietung sind hierin nicht festgelegt worden.

 

Die von der Finanzverwaltung auf der Basis der letzten 3 Jahre ermittelte Kalkulation ergibt einen Mietpreis von 211,34 € pro Nutzung bzw. 166,84 € ohne die Berücksichtigung von kalkulatorischen Zinsen.

 

Es wurde eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung erarbeitet, in der auch die Entgelte enthalten sind. Auf Vorschlag des Bürgermeisters soll die Nutzung mit 75 € berechnet werden, anlässlich von Beerdigungen sind 30 € zu zahlen.

Damit wird keine Kostendeckung erreicht.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhagen beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Bürgerhaus Philippshof.

Die Ordnung zur Benutzung der Räumlichkeiten des Bürgerhauses Philippshof vom 20.06.2005 tritt damit außer Kraft.

Reduzieren

Anlagen

Loading...