Beschlussvorlage - 31/BV/112/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Kalkulation Nutzungsentgelt Bürgerhaus Philippshof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Altenhagen
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Entscheidung
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21.09.2015
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Auf der 4. Gemeindevertretersitzung Altenhagen vom 24.08.2015 wurde die Beschlussvorlage 31/BV/107/2015 an die Verwaltung zurück verwiesen. Die Vorlage war aus Sicht der Gemeindevertretung inhaltlich nicht vollständig.
Abweichend von der Kalkulation sollen geringere und differenziertere Entgelte erhoben werden. Dies wird jedoch über die Entgeltordnung in einer separaten Beschlussfassung geregelt.
Grundlage der Entgeltordnung ist der vorherige Beschluss der Kalkulation.
Anhand der durchschnittlichen Bewirtschaftungskosten der Haushaltsjahre 2012 bis 2014 und ohne Einbeziehung von kalkulatorischen Zinsen (lt. § 6 Abs. 2b Satz 4 KAG M-V ist es zulässig, von der Verzinsung des Eigenkapitals abzusehen) errechnet sich ein Nutzungsentgelt i. H. v. 166,84 € pro Nutzung für das Bürgerhaus in Philippshof.
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetzes M-V vom 12.04.2005 sind Benutzungsentgelte zu erheben, wenn die Einrichtungen überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dienen. Das Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten. Von einer Kostendeckung kann aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden.
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen. Sie kann somit abweichend von der Kalkulation geringere und differenziertere Entgelte beschließen und in einer gesonderten Entgeltordnung regeln.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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677,3 kB
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