Beschlussvorlage - 06/BV/153/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Da die zur Zeit gültige Hundesteuersatzung aus dem Jahr 1997 ist, macht sich eine Überarbeitung erforderlich.

In der neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Grapzow wurden die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Hundesteuer dem aktuellen Stand angepasst.

Im § 5 der neuen Satzung wurde der Steuersatz für den 1. Hund von 26,00 € auf 30,00 €, für den 2. Hund von 51,00 € auf 55,00 €, für den 3. Hund und jeden weiteren von 62,00 auf

60,00 € festgesetzt.

Weitere Änderungen zur bestehenden Satzung wurden nicht vorgenommen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die Hundesteuersatzung mit Wirkung ab dem 01.01.2016.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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