Beschlussvorlage - 31/BV/109/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 ist es Aufgabe der Gemeindevertretung allgemeine privatrechtliche Entgelte auf der Grundlage einer Kalkulation

festzusetzen.

 

Die Kosten wurden anhand des Durchschnittes der Haushaltsjahre 2012 bis 2014, der aktuellen Kosten aus dem Haushaltsjahr 2015 sowie unter der Einbeziehung von Preissteigerungen ermittelt. Für die Berechnung der Anzahl Portionen wurden die aktuellen Zahlen herangezogen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Kalkulation für die Kosten einer Essenportion von der Gemeindeküche Altenhagen.

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Anlagen

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