Beschlussvorlage - 31/BV/107/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Kalkulation Nutzungsentgelt Bürgerhaus Philippshof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Altenhagen
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Entscheidung
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24.08.2015
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage des § 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V vom 12.04.2005 sind Benutzungsentgelte zu erheben, wenn Einrichtungen überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dienen. Das Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten.
Von einer Kostendeckung kann aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden.
Auf Grundlage der durchschnittlichen Bewirtschaftungskosten der Haushaltsjahre 2012 bis 2014 errechnet sich anhand der als Anlage beigefügten Kalkulation das Nutzungsentgelt für das Bürgerhaus in Philippshof.
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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373,5 kB
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2
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371,3 kB
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3
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193,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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189,5 kB
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