Beschlussvorlage - 01/BV/469/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Firma Komesker Energie Friedrichshof 1. Betriebsgesellschaft mbH & Co KG spendet der Stadt Altentreptow einen finanziellen Betrag in Höhe von 45.000 € für  die Sanierung  und den Umbau der historischen, denkmalgeschützten „Alten Apotheke“ in der Oberbaustraße 21 in Altentreptow zu einem Verwaltungsgebäude. 

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Stadtvertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist. Nach § 5 Abs. 11 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow in der gültigen Fassung entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der Hauptausschuss bis zur Höhe von 1.000,00 €.

 

Da die Gesamthöhe der Spende 45.000 € beträgt, hat die Stadtvertretung über die Annahme dieser Spende zu entscheiden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Annahme der Spende in Höhe von 45.000 € von der Firma Komesker Energie Friedrichshof 1. Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG.

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