Beschlussvorlage - 01/BV/468/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende der Firma Komesker Energie Altentreptow 1. Betriebsgesellschaft mbH & Co KG für die Sanierung und den Umbau der historischen, denkmalgeschützten "Alten Apotheke" in der Oberbaustraße 21 in Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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01.09.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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29.09.2015
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Firma Komesker Energie Altentreptow 1. Betriebsgesellschaft mbH & Co KG spendet der Stadt Altentreptow einen finanziellen Betrag in Höhe von 45.000 € für die Sanierung und den Umbau der historischen, denkmalgeschützten „Alten Apotheke“ in der Oberbaustraße 21 in Altentreptow zu einem Verwaltungsgebäude.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Stadtvertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist. Nach § 5 Abs. 11 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow in der gültigen Fassung entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der Hauptausschuss bis zur Höhe von 1.000,00 €.
Da die Gesamthöhe der Spende 45.000 € beträgt, hat die Stadtvertretung über die Annahme dieser Spende zu entscheiden.
