Beschlussvorlage - 40/BV/140/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeindevertretung hat auf Grund der Initiativen und Argumente der Bürgerinitiative entschieden, dass durch den Bürgermeister bereits erteilte Einvernehmen durch Beschluss der Gemeindevertretung zu versagen. Das Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus Gründen versagt werden, die sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 Baugesetzbuch ergeben. Die von der Gemeindevertretung beschlossene Verweigerung des Einvernehmens ist durch diese rechtliche Regelung nicht gedeckt. Der Beschluss ist aus diesem Grunde aufzuheben. 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss 40/BV/131/2015 vom 07.07.2015 zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB, für die Maßnahme der

Fa. E.DIS AG, Langwahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde, zur Errichtung eines Umspannwerkes Altentreptow Süd, Neubau einer 110-KV-Freiluftschaltanlage mit Betriebsgebäude, aufzuheben

Loading...