Beschlussvorlage - 40/BV/139/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Beschlusses 40/BV/135/2015
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Elvira Gutglück
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Breesen
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Entscheidung
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13.08.2015
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung hat auf Grund der Initiativen und Argumente der Bürgerinitiative entschieden, dass durch den Bürgermeister bereits erteilte Einvernehmen durch Beschluss der Gemeindevertretung zu versagen. Das Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus Gründen versagt werden, die sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 Baugesetzbuch ergeben. Die von der Gemeindevertretung beschlossene Verweigerung des Einvernehmens ist durch diese rechtliche Regelung nicht gedeckt. Der Beschluss ist aus diesem Grunde aufzuheben.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss 40/BV/135/2015 vom 07.07.2015 zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB, für die Maßnahme der
Fa. 50Hertz Transmission GmbH, Eichenstraße 3 a, in 12435 Berlin, zur Errichtung eines Umspannwerkes Altentreptow Süd, Neubau einer 380-KV-Freiluftschaltanlage mit Betriebsgebäude, aufzuheben.
