Beschlussvorlage - 12/BV/125/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Kameradin Evelin Kraft legte aus persönlichen Gründen ihr Amt als Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Gültz zum 31.03.2015 nieder.

 

Da Kameradin Kraft gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen wurde, muss sie mit Aufgabe des Amtes als Wehrführerin aus diesem entlassen werden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Gültz beschließt, Kameradin Evelin Kraft auf Grund der Niederlegung ihres Amtes als Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Gültz aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

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