Beschlussvorlage - 12/BV/124/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit Datum vom 13.06.2015 wählte die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gültz Kamerad Romuald Vossel zum Wehrführer. Zu seinem Stellvertreter wurde Kamerad Ingo Häbel gewählt.

 

Dieser Wahl muss gemäß § 12 Abs. 3 über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) durch die Gemeindevertretung zugestimmt werden.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V sind der Wehrführer und sein Stellvertreter in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Gültz stimmt der Wahl der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gültz vom 13. 06.2015 zu. (Wehrführer Kam. Romuald Vossel und Stellvertreter Kam. Ingo Häbel)

 

Die Gemeindevertretung Gültz beschließt Kam. Romuald Vossel und Kam. Ingo Häbel in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

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