Beschlussvorlage - 31/BV/103/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Im Beschluss vom 19.05.2014 (Vorlage: 31/BV/084/2014) der Gemeindevertretung Altenhagen wurde festgelegt, die Grundstücke Dassow, Marx und Dumke an die neu zu errichtende Kläranlage Dorfstraße 48 anzuschließen. Eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis, zum Betreiben dieser Gemeinschaftsanlage, wurde durch die untere Wasserbehörde des Landkreises erteilt (Reg.- Nr.KAV-71002-091-13). 

Zur Umlegung der Kosten, ist zwischen der Gemeinde Altenhagen und den beteiligten Grundstückseigentümern eine Anschlussvereinbarung abzuschließen (siehe Anlagen 1).

Die Kalkulation der Kosten für den Abwasserpreis ist in der Anlage 2 ersichtlich.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. die vorliegende Anschlussvereinbarung laut Anlage 1 und
  2. die Kostenkalkulation laut Anlage 2

 

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Anlagen

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