Beschlussvorlage - 37/BV/150/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Wolde hat aus Anlass des 30-jährigen Bestehens der Kita „Bambi“ Wolde im Jahr 2014 Spenden eingeworben. Insgesamt sind 2.280,00 € Spenden eingegangen. Die Namen und Beträge sind der beigefügten Spendenliste zu entnehmen.

 

Für das Jahr 2015 hat die Firma Publiccom GmbH aus 17033 Neubrandenburg, Große Wollweberstraße 20 250,00 € und die Jagdgenossenschaft Wolde 1.000 € für den Kindergarten gespendet.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung soweit durch Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

 

Nach § 5 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Wolde entscheidet die Bürgermeisterin über die Annahme von Spenden bis 100 €. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Wolde beschließt, die Spenden aus dem Jahr 2014 anlässlich des 30- jährigen Jubiläums der Kita „Bambi“ Wolde in Höhe von 2.280 € lt. beigefügter Liste anzunehmen.

Die Spenden für die Kita „Bambi“ Wolde in Höhe von 250 €, die die Firma Publiccom GmbH aus 17033 Neubrandenburg, Große Wollweberstraße 20 für das Haushaltsjahr 2015 überwies und die Spende der Jagdgenossenschaft Wolde in Höhe von 1.000 €  werden ebenfalls angenommen.

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Anlagen

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