Beschlussvorlage - 37/BV/153/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Wolde für das Haushaltsjahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Wolde
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Entscheidung
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22.06.2015
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 1.002.795 € ordentliche Aufwendungen auf 1.141.790 € Entnahme aus Rücklagen auf 72.030 €
- im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 988.855 € ordentliche Auszahlungen auf 1.085.340 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 139.360 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 168.450 € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 182.920 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 57.345 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß § 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 480.300 €
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 300 v.H.
Grundsteuer B 347 v.H.
Gewerbesteuer 307 v.H.
Mit der Haushaltssatzung werden 5,5 Vollzeitäquivalente gemäß Stellenplan beschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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412,5 kB
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