Beschlussvorlage - 31/BV/100/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Altenhagen für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Altenhagen
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Entscheidung
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22.06.2015
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 43 (6) der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 ist der Haushalt der Gemeinde in jedem Haushaltsjahr auszugleichen, kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten und entsprechend § 43 Abs. 8 zu beschließen. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Altenhagen weist im Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2015 einen Fehlbetrag in Höhe von 81.060 € aus. Auch der Finanzhaushalt kann nur durch die Inanspruchnahme eines Kredites zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit ausgeglichen werden. Gemäß § 17 GemHVO-Doppik hat die Gemeinde nachzuweisen, wie innerhalb des Finanzplanzeitraumes ein Ausgleich des Fehlbetrages erreicht werden soll.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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576 kB
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