Beschlussvorlage - 31/BV/100/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 43 (6) der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 ist der Haushalt der Gemeinde in jedem Haushaltsjahr auszugleichen, kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten und entsprechend § 43 Abs. 8 zu beschließen. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Altenhagen weist im Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2015 einen Fehlbetrag in Höhe von 81.060 € aus. Auch der Finanzhaushalt kann nur durch die Inanspruchnahme eines Kredites zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit ausgeglichen werden. Gemäß § 17 GemHVO-Doppik hat die Gemeinde nachzuweisen, wie innerhalb des Finanzplanzeitraumes ein Ausgleich des Fehlbetrages erreicht werden soll.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Altenhagen beschließt das Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2015 – 2018.

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Anlagen

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