Beschlussvorlage - 01/BV/440/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Bürgermeister der Stadt Altentreptow hat für den Transport von Straßenplatten bei dem Landwirtschaftsbetrieb „Am Stadtwald“ GmbH, Friedrichshof 4, 17087 Altentreptow,  Sponsorengelder  in Höhe von 1.820,70 € eingeworben.

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV   

M-V) entscheidet die Stadtvertretung über die Annahme oder Vermittlung von     

Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Nach § 5 Abs. 11 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow in der gültigen Fassung

entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen der

Hauptausschuss bis zur Höhe von  1.000,00 €. Da die Gesamthöhe der Spende 1.820,70 € beträgt, hat die Stadtvertretung über die Annahme dieser Spende zu entscheiden.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, das Sponsorengeld des Landwirtschaftsbetriebes „Am Stadtwald“ GmbH, Friedrichshof 4, 17087 Altentreptow, in Höhe von 1.820,70 € für den Transport von Straßenplatten anzunehmen.

 

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