Beschlussvorlage - 01/BV/435/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit Beschluss vom 24.03.2015 hat die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.16 „Sondergebiet Aldi- Verbrauchermarkt“ der Stadt Altentreptow beschlossen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans lagen in der Zeit vom 05.05.2015 bis 08.06.2015 im Amt Treptower Tollensewinkel öffentlich aus. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind bisher nicht eingegangen. 

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Satzung zu beschließen und gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.                   Die zusammenfassende Erklärung entfällt.

Das Planverfahren wird nach § 13a BauGB durchgeführt. Danach kann ein Bebauungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennut­zungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Ge­meindegebietes darf nicht beeinträchtigt werden. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

Diese Berichtigung sollte dann jedoch unverzüglich vorgenommen werden, da sie andern­falls ihren Zweck verfehlen würde.

Bei der Berichtigung handelt es sich lediglich um einen redaktionellen Vorgang. Es ist dennoch zu empfehlen, in der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebau­ungsplans auf die Berichtigung des Flächennutzungsplans hinzuweisen.

 

 

 

Anmerkung zu den Abwägungsunterlagen

 

Der vorgesehene Abstimmungsmodus einer Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen eine zulässige Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne Stellungnahme ist nicht notwendig. Weder landes- noch bundesrechtliche Regelungen schreiben dies vor.

Nach Bundesrecht ist zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Satzungsbeschluss für das Zustandekommen des Bebauungsplans kein weiterer Beschluss der Gemeinde erforderlich (BVerwG, Urt. V. 25.11.1999). Die Gemeinde hat es in der „Hand“, welchen Abwägungsmodus sie wählt.

Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden, dass eine Blockabstimmung erfolgen kann. Vor der Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages diskutiert werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.

 

  1. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 16 „Sondergebiet Aldi - Verbrauchermarkt“ der Stadt Altentreptow im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2015 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2015 gebilligt.

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 16 „Sondergebiet Aldi - Verbrauchermarkt“ der Stadt Altentreptow ist ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

  1. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung unverzüglich anzupassen. Bei der Berichtigung handelt es sich lediglich um einen redaktionellen Vorgang, auf den mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebauungsplans hinzuweisen ist.

 

 

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Anlagen

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